Berliner Gericht verpflichtet die AfD zur Offenlegung der Daten aus der Social-Media-Wahlwerbung 2021

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass die AfD umfassende Auskünfte über ihre Werbemaßnahmen in sozialen Medien im Wahlkampf 2021 erteilen muss.Grundlage ist eine Beschwerde über politisches Targeting, bei dem Anzeigen gezielt an eine spezifische männliche Wählergruppe ausgespielt worden sein sollen.Die Richter bekräftigten, dass diese Transparenzpflicht gemäß EU-Datenschutzregeln für die Überprüfung der Datenverarbeitung bei Wahlkämpfen unerlässlich ist.
Veröffentlicht:12 März
Tags
Mehr lesen
Diskussion