Die zweite Rate der italienischen IMU-Grundsteuer für 2025 wird am 16. Dezember fällig und betrifft Zweitwohnungen sowie luxuriöse Hauptwohnsitze.Eine UIL-Studie zeigt extreme Unterschiede bei der Grundsteuerbelastung in italienischen Städten auf, wobei
Rom mit 3.499,00 € den höchsten Wert im Vergleich zu Palermos 391,00 € aufweist.